Vorsorgedokumente Teil 2 - Die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung
Donnerstag - 26. März 2026
17:00-19:15
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Jena, Grietgasse 6
vhs-Seminarzentrum
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Ihre Entscheidungen, wenn Sie es nicht mehr können – rechtlich abgesichert.

Wer hilft Ihnen, Ihre in der Patientenverfügung festgelegten Behandlungswünsche in bestimmten Behandlungssituationen umzusetzen, wenn Sie es selbst nicht mehr können? Das kann eine Person tun, die in einer Vorsorgevollmacht von Ihnen dazu bevollmächtigt wird oder ein von Ihnen gewünschter Betreuer, der vom Gericht bestellt wird.
Um eine umfassende Vorsorge sicherzustellen, sollten Sie entweder eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung und eine Betreuungsverfügung miteinander verbinden.
Durch die Kombination beider Dokumente stellen Sie sicher, dass Ihr Wille sowohl rechtlich als auch medizinisch in Ihrem Sinne umgesetzt werden kann. 
Sind Sie interessiert daran, Ihre Vorsorgedokumente zu komplettieren und möchten erfahren, welche Inhalte und welche Anforderungen an eine rechtswirksam verfasste Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung gestellt werden, dann sind Sie bei uns genau richtig. Auch die Gültigkeit und die Möglichkeit einem Missbrauch vorzubeugen, werden erläutert.
Es wird ein Muster einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung zur Verfügung gestellt und im Einzelnen besprochen.

Preis Information: 14,50


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