© Messtischblatt 1854, Aufnahme Bauke
Nur wenige Jahre später, 1362, werden die Ortsteile Ober- und Unterröppisch erstmalig urkundlich getrennt erwähnt. Diese getrennte Erwähnung gilt als Bestätigung der Existenz zweier getrennter Orte. Die beiden Ortsteile gehörten von 1238 bis 1919 unterschiedlichen Herrschaftsgebieten an: Während Oberröppisch vom Fürstentum Reuß j.L. verwaltet wurde, gehörte Unterröppisch zum Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach, Amtsgerichtsbezirk Weida. Eine besondere Rolle aber spielt die Erbschänke wegen ihrer Lage und gerichtlichen Stellung.